Express-Direkt

AGB

General terms

E.D.N. die Logistiker GmbH
Geschäftsführer: Bernd Gassmann - Oststraße 95 - 22844 Norderstedt

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
    2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, sind im Internet nachzulesen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber keinen schriftlichen Widerspruch erhebt.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
    2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
  3. Zustandekommen des Vertrages
    1. Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrages oder Auftragsangebotes auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail sowie telefonisch zustande.
    2. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt: Beschreibung des Vertragsinhaltes
    3. Insbesondere wird vereinbart:
    1. Der Dienstleister arbeitet und haftet nach dem Allgemeinen Frachtführerrecht, des HGB, der ADSp und des internationalen Straßenverkehrs CMR, sofern keine Sonderregelungen getroffen sind.
    2. Ein Auftrag kommt mit der telefonischen Bestellung zustande.
    3. Bei unvollständiger oder falscher sowie fehlender Daten bzw. Informationen haftet der Auftraggeber im vollem Umfang und trägt die damit entstandenen Kosten.
    4. Die Haftung innerhalb Deutschlands ist auf € 500,- (Overnightversand) oder 8,33 SZR pro Sendung und Kilogramm beschränkt. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind oder die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
    5. Es werden ausschließlich Waren, die genehmigungsfrei sind, transportiert und dem Postvorbehalt widersprechen. Sollte es notwendig sein, ist der Dienstleister berechtigt dieses zu kontrollieren. Die daraus entstehenden Kosten bzw. Schäden sind nicht im Haftungsbereich des Dienstleisters.
    6. Durch irrtümliche und unwissentlich durchgeführte Aufträge oder Transporte wird keine Haftung übernommen.
    7. Haftungsansprüchen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu melden.
    8. Durch Verspätung, die durch Zollkontrollen verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
  4. Vertragsdauer und Vergütung
    1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
    2. Sämtliche Zahlungen sind 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von empfohlen: 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
    3. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet und sind sofort fällig.
    4. Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer sowie einem Kraftstoffzuschlag von 5% des Nettoumsatzes.
  5. Leistungsumfang
    1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detaillierten aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
    2. Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis einer Tätigkeit in Kenntnis setzen.
    3. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
    4. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt.
    5. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
  6. Verschwiegenheitspflicht
    1. Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
  7. Haftung
    1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den ertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
    2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
  8. Gerichtsstand
    1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich Deutsches Recht.
    2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
    3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.
  9. Sonstige Bestimmungen
    1. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft

Online Dispute Resolution (OS)

The European Commission is providing an online dispute resolution (OS) platform, which can be found here:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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